![]() |
Geschäftsordnung
für den Begleitausschuss zum Bundesprogramm „Vielfalt fördern-
Kompetenz stärken“ (ViDeTo) |
|
| |
| Präambel |
| |
Im
Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt fördern- Kompetenz
stärken“ (ViDeTo) schließen sich lokale Akteure und
VertreterInnen des Landkreises Limburg-Weilburg zu einem Begleitausschuss
zusammen.
Der
Ausschuss gestaltet die Umsetzung des Bundesprogramms im Landkreis
Limburg-Weilburg gemeinsam mit der Koordinierungsstelle des Landkreises
Limburg-Weilburg. |
| |
| §
1 Zusammensetzung |
| |
| 1. |
![]() |
Der
Begleitausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
|
| 2. |
|
Zu
den stimmberechtigten Mitgliedern gehören die durch die Koordinierungsstelle
des Landkreises Limburg-Weilburg berufenen Mitglieder.
|
| 3. |
|
Die
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist auf elf Personen begrenzt.
|
| 4. |
|
Jedes stimmberechtigte Mitglied besitzt eine Stimme.
|
| 5. |
|
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine Stellvertretung benennen.
|
| 6. |
|
Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird die Stellvertretung bzw. ein
neues Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied benannt.
|
| 7. |
|
Zu den beratenden Mitgliedern gehören:
|
| |
|
![]() |
•
die Koordinierungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg
• Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Familie |
| |
| §
2 Sachverständige |
| |
| 1. |
![]() |
Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Begleitausschusses weitere
externe Sachverständige mit beratender Stimme hinzugezogen werden. |
| |
| §
3 Aufgaben und Ziele des Begleitausschusses |
| |
Der
Begleitausschuss verfolgt nachfolgend genannte Ziele:
|
|
•
•
•
•
•
•
•
![]() |
![]() |
Der
Begleitausschuss erarbeitet in Kooperation mit der Koordinierungsstelle
Anforderungsspezifikationen und/oder Konzeptentwürfe für
zu fördernde Projekte.
Der Begleitausschuss gibt Förderungskriterien vor und erarbeitet
ein Verfahren zur Auswahl von Projekten.
Entsprechend der Handlungsziele des lokalen Aktionsplanes regt der
Begleitausschuss die Initiierung bedarfsgerechter Projekte an.
Der Begleitausschuss entwickelt und prüft Konzepte, die der
Koordinierungsstelle mit Förderempfehlung vorgelegt werden.
Der Begleitausschuss sichert gemeinsam mit der Koordinierungsstelle
die fachliche Begleitung der Projekte. Dabei organisiert er die
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partern/innen, Vereinen
und Verbänden.
Der Begleitausschuss gibt fachliche Einschätzungen für
Projekte ab.
Der Begleitausschuss beteiligt sich an der Öffentlichkeitsarbeit
des Programms. |
| |
| §
4 Beschlussfassung |
| |
|
![]() |
| |
1.
2.
3.
|
|
Beschlüsse
werden ausschließlich durch die stimmberechtigten Mitglieder
des Begleitausschusses getroffen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder getroffen.
Beschlüsse können nur bei Anwesenheit von 50% der stimmberechtigten
Mitglieder getroffen werden. |
|
| |
|
|
| §
5 Sitzungen |
| |
1.
2.
3. |
|
Der Begleitausschuss tritt mindestens halbjährlich zusammen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Zu den Sitzungen wird, jeweils zehn Tage vorher, schriftlich, unter
Angabe einer Tagesordnung, durch die Koordinierungsstelle eingeladen. |
| |
| §
6 Moderation des Begleitausschuss |
| |
| 1. |
|
Die
Vorbereitung und Moderation der Sitzungen obliegt der Koordinierungsstelle. |
| |
|
|