Begleitausschuss
Geschäftsordnung für den Begleitausschuss zum Bundesprogramm „Vielfalt fördern- Kompetenz stärken“ (ViDeTo)  
 
Präambel
 
Im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt fördern- Kompetenz stärken“ (ViDeTo) schließen sich lokale Akteure und VertreterInnen des Landkreises Limburg-Weilburg zu einem Begleitausschuss zusammen.

Der Ausschuss gestaltet die Umsetzung des Bundesprogramms im Landkreis Limburg-Weilburg gemeinsam mit der Koordinierungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg.
 
§ 1 Zusammensetzung
 
1. Der Begleitausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
2.   Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören die durch die Koordinierungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg berufenen Mitglieder.
3.   Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist auf elf Personen begrenzt.
4.   Jedes stimmberechtigte Mitglied besitzt eine Stimme.
5.   Jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine Stellvertretung benennen.
6.   Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird die Stellvertretung bzw. ein neues Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied benannt.

7.

 

Zu den beratenden Mitgliedern gehören:

    • die Koordinierungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg

• Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Familie
 
§ 2 Sachverständige
 
1. Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Begleitausschusses weitere externe Sachverständige mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
 
§ 3 Aufgaben und Ziele des Begleitausschusses
 
Der Begleitausschuss verfolgt nachfolgend genannte Ziele:
 




















Der Begleitausschuss erarbeitet in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Anforderungsspezifikationen und/oder Konzeptentwürfe für zu fördernde Projekte.

Der Begleitausschuss gibt Förderungskriterien vor und erarbeitet ein Verfahren zur Auswahl von Projekten.

Entsprechend der Handlungsziele des lokalen Aktionsplanes regt der Begleitausschuss die Initiierung bedarfsgerechter Projekte an.

Der Begleitausschuss entwickelt und prüft Konzepte, die der Koordinierungsstelle mit Förderempfehlung vorgelegt werden.

Der Begleitausschuss sichert gemeinsam mit der Koordinierungsstelle die fachliche Begleitung der Projekte. Dabei organisiert er die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partern/innen, Vereinen und Verbänden.

Der Begleitausschuss gibt fachliche Einschätzungen für Projekte ab.

Der Begleitausschuss beteiligt sich an der Öffentlichkeitsarbeit des Programms.

 

§ 4 Beschlussfassung

 
 

1.


2.


3.

  Beschlüsse werden ausschließlich durch die stimmberechtigten Mitglieder des Begleitausschusses getroffen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen.

Beschlüsse können nur bei Anwesenheit von 50% der stimmberechtigten Mitglieder getroffen werden.
 
     
§ 5 Sitzungen
 
1.

2.

3.
  Der Begleitausschuss tritt mindestens halbjährlich zusammen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zu den Sitzungen wird, jeweils zehn Tage vorher, schriftlich, unter Angabe einer Tagesordnung, durch die Koordinierungsstelle eingeladen.
 
§ 6 Moderation des Begleitausschuss
 
1.   Die Vorbereitung und Moderation der Sitzungen obliegt der Koordinierungsstelle.
 
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