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Förderbedingungen
für die Beantragung von Einzelprojekten im Rahmen des Lokalen
Aktionsplans im Landkreis Limburg-Weilburg |
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Antragsberechtigt
sind nichtstaatliche Organisationen, die berechtigt sind Zuwendungen
zu erhalten, z.B. eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH's,
Stiftungen.
Das
Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Bei
der Förderung wird die Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger
gewahrt. Jedoch wird eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle
erwartet.
Bei
allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine Förderung
im Rahmen des Programms „Toleranz fördern- Kompetenz stärken“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hinzuweisen. Das Programmlogo, das Logo des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Logo des Landkreises
Limburg-Weilburg und der GAB sind abzudrucken.
Erfahrungen
und Ergebnisse aus geförderten Maßnahmen werden vom Antragsteller
in Schrift und Bild dokumentiert und ausgewertet. Der Landkreis Limburg-Weilburg,
die Koordinierungsstelle und die Regiestelle des Bundesministeriums
haben ein Nutzungsrecht für alle Dokumentationen der Einzelprojekte. |
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Allgemeine
Fördergrundsätze
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Antragsberechtigt
sind nichtstaatliche Organisationen, die berechtigt sind Zuwendungen
zu erhalten, z.B. eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs,
Stiftungen.
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Bei der Förderung wird die Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger
gewahrt. Jedoch wird eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle
erwartet.
Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine
Förderung im Rahmen des Programms „Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend hinzuweisen. Das Programmlogo „Vielfalt
tut gut“, das Logo des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie das Logo des Landkreises Limburg-Weilburg
und der GAB sind abzudrucken.
Erfahrungen
und Ergebnisse aus geförderten Maßnahmen werden vom Antragsteller
in Schrift und Bild dokumentiert und ausgewertet. Der Landkreis
Limburg-Weilburg, die Koordinierungsstelle und die Regiestelle des
Bundesministeriums haben ein Nutzungsrecht für alle Dokumentationen
der Einzelprojekte.
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| Inhaltliche
Fördergrundsätze |
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Das
Ziel des Projekts trägt zur Erfüllung von mindestens einem
der im Lokalen Aktionsplan formulierten Mittler- und/oder Handlungsziel(e)
bei.
Das Projekt zielt auf eine oder mehrere der im Lokalen Aktionsplan
definierten Zielgruppen.
Das Projektvorhaben bezieht sich auf den Landkreis Limburg-Weilburg
Die unterschiedlichen Perspektiven von Jungen/ Männer und Mädchen/
Frauen werden im Konzept der Projekte berücksichtigt.
Die Zielgruppen sind aktiv und intensiv beteiligt, und somit eröffnet
das Projekt neue Beteiligungschancen (z.B. Broschüren, Internetseite).
Das Projekt wird durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
flankiert.
Das Projekt führt Akteure aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern/
Ressorts zusammen.
Es wird eine neue, innovative Maßnahme für das Projektgebiet
ausprobiert.
Es wird plausibel dargestellt, anhand welcher Kriterien der Erfolg
des Projekts bewertet werden kann.
Die nachhaltige, langfristige Wirkung des Projekts wird nachvollziehbar
dargestellt.
Bereits vorhandene Ressourcen werden genutzt.
Eine kritische Eigenbewertung der Projekte ist gewünscht und
wird von der Lokalen Koordinierungsstelle unterstützt (Recht
zum Scheitern).
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| Formale
Kriterien |
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Die
Projektbeschreibung und der Antragsteller stehen im Einklang mit
SGB VIII., den Bestimmungen im Zuwendungsbescheid der Regiestelle
und den Programmleitlinien.
Für den Projektvorschlag wurde das entsprechende Formular mit
Kosten- und Finanzplan verwendet.
Der Vorschlag wurde vollständig (inkl. Unterschriften der zur
rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigten Personen) und
fristgerecht bei der Koordinierungsstelle eingereicht.
Der Vorschlag wurde zusätzlich als Datei per E-Mail an die
Koordinierungsstelle geschickt.
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| Antrags-
und Bewertungsverfahren |
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Projektvorschläge
sind bei der Koordinierungsstelle auf dem dafür vorgesehenen
Formular gemäß der Anlage fristgemäß in schriftlicher
und in digitaler Form einzureichen.
Die Koordinierungsstelle überprüft die eingereichten Projektvorschläge
auf die Erfüllung der Förderkriterien.
Der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans Limburg-Weilburg wählt
die zu fördernden Projekte aus.
Der Projektstart kann frühestens nach der Bescheiderteilung
erfolgen.
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| Ansprechpartner |
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Frau
Edna Storto |
| GAB
Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung Limburg
- Weilburg in Limburg
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| Telefon:
0
64 31-94 76 45
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Herr
Martin Kaiser |
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Landkreis Limburg - Weilburg - Fachbereich Jugend |
| Telefon:
0 64 31 - 296 - 341 |